COVID19 - Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen

 

Fahrgastinformationen – Infektionsschutz bei Ihrer Reise und weitere Informationen nach der 14. Bayerischen Infektionschutzverordnung (Stand 06.10.2021)

Liebe Gäste,

wir freuen uns, Sie vielleicht bald an Bord unseres Reisebusses begrüßen zu dürfen und dürfen Sie bitten, die nachfolgenden Hygiene- und Schutzbestimmungen während der Reise einzuhalten. Bitte informieren Sie als Bucher dieser Reise auch entsprechend alle Fahrgäste vorab über die nachfolgenden Bestimmungen.

Neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab den 6.Oktober 2021

Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordung die am 2.September erlassen wurde, ist am 6.Oktober erweitert bzw. geändert worden. Die neueste Fassung gilt vorläufig bis zum 29.10.2021.

7-Tage-Infektionsinzidenz wird durch Krankenhausampel als Indikator ersetzt

Es entfallen alle bisher Inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich für die Anwendung der 3-G-Nachweispflicht bleibt die 7-Tage-Infektionsinzidenz relevant – ab einer Inzidenz von 35 als Startpunkt. An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems.

Stufe Gelb der Ampel ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten der mit einer COVID-19 Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs- Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Sobald Stufe Gelb erreicht ist, gilt u.a.:
  • Anhebung des Maskenstandards auf FFP-2
  • Kontaktbeschränkungen
  • Erfordernis, als Testnachweis einen PCR-Test vorzulegen (außer in der Schule)
  • Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen
  •  3G-Nachweispflicht (§ 3):

– Bei einer Inzidenz von über 35 am Ausgansort der Reise (= Zustiegsort) dürfen nur Personen teilnehmen, die geimpft, genesen oder getestet sind. 

  •  Die Testnachweise müssen bei Fahrantritt noch gültig sein:
  • – PCR-Test nicht älter als 48-Stunden
    – PoC-Antigentest nicht älter als 24 Stunden oder
    – Selbsttest, der unter Aufsicht vor höchstens 24-Stunden durchgeführt wurde
  •  Getesteten Personen stehen gleich:
  • -Kinder bis zum 6. Geburtstag,
  • – Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,
  • – noch nicht eingeschulte Kinder
  •  Optionsmodell 2G oder 3G Plus (§ 3a)
  •  Betreiber/Veranstalter können freiwillig nur Personen befördern, die geimpft oder genesen sind oder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (= freiwilliges 2G) sowie auch Getestete mit PCR-Test (= freiwilliges 3G Plus)
  • Maskenpflicht (§ 2):
  • Sofern das Optionsmodell 2G/3G Plus nicht umgsetzt wird, gilt in geschlossenen Fahrzeugbereichen für alle Fahrgäste eine medizinische Maskenpflicht (OP-Maske).

Änderungen durch die Staatsregierung jederzeit vorbehalten.

info@hofmeier-reisen.de
Tannenstr. 4, 84155 Bodenkirchen
+49 8745 92100

Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 9:00-18:00 Uhr